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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Köln / NRW | 541593 | ||
Datum | 07.02.2009 21:20 MSG-Nr: [ 541593 ] | 31308 x gelesen | ||
Hallo, wenn das ganze beim Gericht gelandet wäre, hätte man wahrscheinlich auch noch keine Lösung gefunden. Von den Kosten für Anwälte Gutachter etc. mal ganz abgesehen. Das geht ungefähr so: 1.Feuerwehr kommt ins Haus , zu einer sogenannten Brandschau 2.Feuerwehr schreibt einen Bericht für das Bauaufsichtsamt, mit in Ihren Augen vorhandenen Brandschutztechnischen Mängeln 3.Bauaufsichtsamt schickt mir eine Liste, in der die bemängelten Punkte stehen. Das Bauaufsichtsamt setzt mir Fristen zur Behebung. Das Ganze wiederholt sich so alle 2 Jahre, wenn man die Angelegenheit schon verdrängt hat, kommt aufeinmal wieder die Feuerwehr vorbei, und einige Monate später der Brief vom Bauaufsichtsamt. Dieser zweite Rettungsweg ist der einzigste Punkt der noch strittig ist. Die anderen Punkte hatte ich damals alle sofort behoben. Schöne Grüße aus Köln, Frank Büscher. | ||||
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