Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Raucherlaubnis im Fw-Haus Köthen - Arensdorf | 23 Beiträge |
Autor | Domi8niq8ue 8W., Kirnitzschtal / Sachsen | 541932 |
Datum | 09.02.2009 01:37 MSG-Nr: [ 541932 ] | 6302 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hallo,
also ich finde es super das bei uns im GH nicht mehr geraucht wird, und noch besser das dies von unseren rauchern problemlos anerkannt (und einzelnen vorgeschlagen) wurde. In der Fahrzeughalle gab es aber noch NIE eine Zigarette!
Es gibt auch eine Garagenverordnung (GaragenVO) und im §11 Abs. 2 steht das in "Anlagen oder Einrichtungen, an denen sich brennbare Gase oder Dämpfe entzünden können unzulässig sind."
Aber abgesehen davon, öffentliches Gebäude hin oder her... Wenn man die Kommune während des Feuerwehrdienstes als "Arbeitgeber" sieht (wenn auch ohne Entlohnung), die Kameraden/innen handeln im Auftrag der Kommunde und sind durch diese auch versichert, dann ist die Kommune als "Arbeitgber" gesetzlich zum Nichtraucherschutz verpflichtet (§ 3a ArbStättV).
kam. Grüße
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