Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge |
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 542037 |
Datum | 09.02.2009 17:39 MSG-Nr: [ 542037 ] | 30823 x gelesen |
Geschrieben von Frank BüscherIch hatte gehofft, das es eine Vorschrift gibt, welche regelt wieviel Platz vorhanden sein muß, um eine Schiebleiter in Position zu bringen.
Das ist auch der Grund, warum ich die Rubrik "Feuerwehrtechnik" gewählt habe.
Es geht um einen zweiten Rettungsweg für eine 30 qm Wohnung in einem über 100 Jahre alten Haus.
Die Fensterbankoberkante liegt bei ca. 8,40 m, also zu hoch für die Steckleiter.
Eine Anleiterprobe, die mit Praktikanten oder Azubis mit der Schiebleiter durchgeführt wurde, war in Folge von Unkenntnis etwas "chaotisch", brachte die Leiter aber in die gewünschte Position.
Vielleicht sollte das aber doch erstmal in der Rubrik "VB" oder "Recht" erörtert werden. Grundfrage ist, seit wann die 30 m² Wohnung eingerichtet ist, gibts da eine Baugenehmigung, ist die Nutzung des Gebäudes seit 100 Jahren gleich? Im Einsatzfall ist sicherlich vieles machbar, das kann aber nicht pauschal Grundlage für die Sicherstellung des 2. Rettungsweges sein.
Gruß
Udo Walbrodt
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