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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 542072 | ||
Datum | 09.02.2009 19:31 MSG-Nr: [ 542072 ] | 30716 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Büscher Da ich diese Woche zum Bauaufsichtsamt fahren möchte, wäre es sehr nett, wenn jemand noch eine Idee oder einen passenden Link hätte. Na ja. Es ist immer schwer, eine Vorschrift zu finden, die es gar nicht gibt ;-) Deshalb ist es einfach so: Der, der die Existenz einer solchen Vorschrift behauptet und sich darauf beruft ist beweispflichtig. Lösungsmöglichkeit für den geschilderten Fall außer dem Schiebleitereinsatz wäre z.B. ein Podest (wie ein kleiner Balkon) das mit einer kurzen Leiter mit einem Fenster verbunden ist. Im Fall der Fälle geht es dann vom Fenster zunächst auf das Podest, da kann dann die Feuerwehr anleitern. Gibt es in ähnlicher Form ja für Dachfenster/ -erker. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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