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RubrikSonstiges zurück
ThemaBeamte und Social Networking8 Beiträge
AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW542199
Datum10.02.2009 10:57      MSG-Nr: [ 542199 ]2927 x gelesen

Hallo Ralf,

hier hilft das Beamtenrecht weiter, Grundsätzlich kann alles geandet werden was ein schlechtes Bild auf den Dienstherrn wirft, ihn diskreditiert oder der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspricht. Ob die Überprüfungen in einzelnen Fällen zu weitgehen kann ich nicht beurteilen.

Über ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel des Ausschlusses muss sowieso dann das zuständige Disziplinargericht entscheiden.

mfG
Hilmar



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 10.02.2009 10:33 Ralf7 S.7, Gerlingen
 10.02.2009 10:42 ., Karben
 10.02.2009 11:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.02.2009 10:57 Hilm7ar 7K., Köln
 10.02.2009 11:48 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.02.2009 11:51 Jago7 H.7, Köln
 10.02.2009 17:36 Erwi7n P7. M7., Bad Soden a. Ts.
 10.02.2009 18:40 ., Westerwald

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