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Thema | Beamte und Social Networking | 8 Beiträge | ||
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 542199 | ||
Datum | 10.02.2009 10:57 MSG-Nr: [ 542199 ] | 2927 x gelesen | ||
Hallo Ralf, hier hilft das Beamtenrecht weiter, Grundsätzlich kann alles geandet werden was ein schlechtes Bild auf den Dienstherrn wirft, ihn diskreditiert oder der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspricht. Ob die Überprüfungen in einzelnen Fällen zu weitgehen kann ich nicht beurteilen. Über ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel des Ausschlusses muss sowieso dann das zuständige Disziplinargericht entscheiden. mfG Hilmar | ||||
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