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RubrikSonstiges zurück
ThemaBeamte und Social Networking8 Beiträge
AutorJago8 H.8, Köln / NRW542208
Datum10.02.2009 11:51      MSG-Nr: [ 542208 ]2879 x gelesen

Geschrieben von Ralf Schmidtdas "falsche" Auswählen von Standardantwortmöglichkeiten im Profil wie: "Beruf: Polizist; Was er da macht: Troubleshooter" oder "Politische Richtung: Kronloyal" (Wir erinnern uns: Freiheitlich demokratische Grundordnung usw)

Da diese Aussagen ja ganz eindeutig ironisch gemeint sind, hielte ich eine Ahndung für vollkommen überzogen.

Geschrieben von Ralf SchmidtProblematisch könnte auch das veröffentlichen von Fotos sein, die den Beamten privat (!) in ungünstigen Situationen zeigt (Betrunken etc).

Jeder, der sich gelegentlich ins städtische Nachtleben begibt weiß, dass man durchaus auch fotografiert wird, ohne es zu wollen. Oder man ist sogar irgendwo "mit drauf" ohne es zu wissen.
Das würde dann in der Konsequenz bedeuten, dass man sich als Beamter vom Nachtleben fern halten müsste...

Geschrieben von Ralf SchmidtKonkret wurde wohl angekündigt, wer sich im Internet in einer Art und Weise präsentiert, die auch nur ansatzweise geeignet erscheint die Polizei zu diskreditieren, bekommt ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel Ausschluß aus der Polizei.


Wenn die Polizei keine anderen Sorgen hat, als sich um so etwas zu kümmern und für so einen Unsinn noch freie Ressourcen hat, habe ich dafür nur Kopfschütteln übrig.

Geschrieben von Ralf SchmidtWie seht ihr das? Geht das zu weit? Das auch ein Beamter ein Privatleben hat dürfte wohl einleuchten.

Ja, das geht zu weit. Jungen Menschen (bei der Pol. sind schließlich viele, die davon betroffen wären zwischen 19-25 Jahre alt) zu verbieten sich an sozialen Netzwerken wie dem StudiVZ zu beteiligen geht eindeutig zu weit.
Denn faktisch wäre nach so einer Androhung eine ganz "normale" Teilnahme ja gar nicht mehr möglich, es könnte ja ALLES MÖGLICHE ein schlechtes Licht auf die Polizei werfen, was dort nachzulesen ist...

Gruß Jago



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 10.02.2009 10:33 Ralf7 S.7, Gerlingen
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