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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr als Taxi, war: Feuerwehr als Streudienst | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 542424 | |||
Datum | 11.02.2009 14:04 MSG-Nr: [ 542424 ] | 3562 x gelesen | |||
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Geschrieben von Patrick Weegen Das hätte man auch intern regeln können ohne an die Presse zu gehen. Und wenn es dann rauskommt lautete die Schlagzeile "Vertuschung....". Geschrieben von Patrick Weegen Und wenn schon einer meint solche informationen an die Presse zu geben, sollte der auch dazu stehen können und seinen Namen nennen. Und was wären möglicherweise die Folgen für eine solche Person? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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