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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ausladung über das Führerhaus | 20 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 542789 | ||
Datum | 12.02.2009 22:25 MSG-Nr: [ 542789 ] | 11092 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Marco Schramm Henning, gilt diese Definition nur für das Anleitern rechtwinklig zur Fahrzeugachse (Drehwinkel 90 Grad)? Ich meine ja. Weil das Erreichen der Nennreichweite 23m bei 12m sich in der Rüstzeit widerpsiegelt und zur Rüstzeit gehört in der Zeitvorgabe das Erreichen der Nennreichweite bei 90° gedrehte Hubrettungssatz. Die Normforderungen gelten m.W. nur bei kompletter Abstützbreite. Neue Leitern haben u.U. einen so schweren und steifen Leiterpark, dass bei minimaler Abstützung die Nennreichweite nicht erreicht wird. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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