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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Ausladung über das Führerhaus | 20 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 542810 | ||
| Datum | 12.02.2009 22:59 MSG-Nr: [ 542810 ] | 11156 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger Ich meine ja. Weil das Erreichen der Nennreichweite 23m bei 12m sich in der Rüstzeit widerpsiegelt und zur Rüstzeit gehört in der Zeitvorgabe das Erreichen der Nennreichweite bei 90° gedrehte Hubrettungssatz. Die Normrüstzeiten sind was anderes wie die Aufstellflächen und die Reichweiten! Geschrieben von Jan Ole Unger Die Normforderungen gelten m.W. nur bei kompletter Abstützbreite. Neue Leitern haben u.U. einen so schweren und steifen Leiterpark, dass bei minimaler Abstützung die Nennreichweite nicht erreicht wird. das gilt m.W. für JEDE moderne Leiter, die die Abstützbreiten erfasst. Und ansonsten: Vergleicht mal live die Reichweiten von alten und neuen Drehleitern bei den Reichweiten... Mir wäre neu, dass die Neuen schlechter wären... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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