Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Dienstausweise | 36 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 542854 |
Datum | 13.02.2009 08:32 MSG-Nr: [ 542854 ] | 10400 x gelesen |
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Tobias DiehlWerden bei euch Dienstausweise ausgestellt?
Nö, seit zehn Jahren nicht mehr.
Geschrieben von Tobias DiehlWie sehen diese aus?
DFV Versandhaus - Dienstausweis
Geschrieben von Tobias DiehlBILD?
Yep, in meinem ist ein knapp 17 Jahre altes Foto drin, welches heute nur noch vage Ähnlichkeit mit dem Ausweisinhaber hat.
Geschrieben von Tobias DiehlWelche Vorzüge genießt ihr dadürch?
Nüscht. Der Ausweis liegt auch eher archiviert bei meine persönlichen Dokumenten. Mir ist auch nicht bekannt, dass es irgendwelche Vorteile hätte. Wenn man mich als FA erkennen muss, tut man das in der Regel auch.
Geschrieben von Tobias DiehlZitat: "Ein Dienstausweis berechtigt zum Besuch und zur Übernachtung in anderen Feuerwehren -weltweit- sofern ein freies bett vorhanden sei" - Was haltet ihr von der Aussage?
Wenn die ausstellende Stelle des Dienstausweises weltweite Vereinbarungen abgeschlossen hat, warum nicht? In der Regel würde man aber bei mir mit einer freundlichen Fragestellung wesentlich weiter kommen, als mit einem Dienstausweis zu wedeln, den ich im Zweifelsfall noch nicht einmal lesen kann.
Ich denke, die Formulierung rührt eher daher, dass jemand ein gewisses Geltungsbedürfnis hatte.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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