Rubrik | Feuerwehrverbände |
zurück
|
Thema | Automatische Mitgliedschaft im Feuerwehrverband? | 21 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543436 |
Datum | 15.02.2009 17:21 MSG-Nr: [ 543436 ] | 5848 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Christoph WolfJo, hab ich.
Das dürfte im bundesweiten Vergleich absoluten Seltensheitswert haben.
Geschrieben von Christoph WolfFür die auf der Liste stehenden wird dann Beitrag gezahlt.
Von wem? Dem Träger der Feuerwehr? Geht man von der These aus, die Verbände sein Interessensvertreter der Feuerwehrangehörigen, so hat das fast die gleiche Qualität als würde ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Gewerkschaftsbeiträge zahlen. Fragt sich wie viele FA denn dort Mitglied werden würden, wenn sie denn selber zahlen müßten.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 14.02.2009 21:57 |
|
., Prümzurlay |
| 14.02.2009 22:01 |
|
., Prümzurlay |
| 14.02.2009 22:13 |
|
., Bad Hersfeld |
| 15.02.2009 10:50 |
|
Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar | |