Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 543776 |
Datum | 16.02.2009 18:29 MSG-Nr: [ 543776 ] | 22704 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Stefan BrüningKommt wohl auf die Umstände ab. Ich halte es für durchaus machbar, dass der RTW dann eben noch auf den Bestatter wartet. Wenn das auf gar keinen Fall geht, dann muss der Leichnahm eben auf der Straße abgelegt und abgedeckt werden. Ich sehe das nicht prinzipiell als unwürdig an.
Stefan, Stefan,
jetzt verennst Du Dich aber..
Noch einmal; Wir, die RA können keinen Tod feststellen
(Fall A)
oder
wir haben einen Arzt dabei, der unterwegs sein Bestes versucht - und das Rennen verliert.
(Fall B)
Willst Du von dem Doc verlangen, dass er mitten auf der Hauptstraße anhalten lässt, hier auf "Heben und Senken" wartet und dann den Toten dort umlagern lässt?
Oder, gar um bei Deinem Beispiel zu bleiben, den Toten auf der Straße ablegt??
Hast DU genügend Fantasie, Dir vorzustellen, was am nächsten Tag in der zeitung steht?
Ich schätze Dich auf Grund aller Beiträge, die ich von Dir gelesen habe für ZU erfahren ein, um das zu glauben.
Gruß
Klaus
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