Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kostenpflichtiger Einsatz oder ? | 12 Beiträge |
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 544912 |
Datum | 22.02.2009 16:52 MSG-Nr: [ 544912 ] | 4696 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Hallo Wolfgang,
Geschrieben von Wolfgang Mohrder/die Brandstiter überführt und , vor allem, verurteilt sind. Die Verurteilung ist zu umgehen, wenn sich der/die Täter mit dem Opfer/Staatsanwalt verglichen haben, d.h. es auch zu keinem Prozess gekommen ist, obwohl sie schuldig sind.
Habt ihr Erfahrungswerte dazu? Dass jemand als Verursacher "identifiziert" sein muss ist klar, aber gab es wirklich schon Fälle im Geltungsbereich des FSHG, bei denen eine Kostenpflicht nach § 41 FSHG verneint wurde, weil es zu keiner Hauptverhandlung kam?
Gruß Jochen
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