| Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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| Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge |
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 544965 |
| Datum | 22.02.2009 19:59 MSG-Nr: [ 544965 ] | 9790 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Hubert KohnenGeschrieben von Manuel Schmidt
Das heist, dass ein FA der als Angestellte bei einer Bundesbehörde arbeitet nicht für Einsätze freigestellt werden muss, weil es eben eine Bundesbehörde ist?
Yeep - denn Bundesrecht bricht Landesrecht
Dann muß die örtliche FF da auch nicht löschen oder?
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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| | 21.02.2009 09:37 |
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Klei7ber7 S.7, Falkenberg Berufsfeuerwehr Berlin behindert Weiterbildung in der Freiwilligen FW |
| | 22.02.2009 18:04 |
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., Bad Hersfeld | |