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Thema | Aktiv austreten, Verein beiben | 45 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545028 |
Datum | 23.02.2009 11:45 MSG-Nr: [ 545028 ] | 9301 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Julian Dannerich will kein passives mitglied sein, sondern ein aktives im Verein"
Um diese Frage zu beantworten, musst du in eure Vereinssatzung schauen, inwiefern unterschiedliche Arten von Mitgliedschaften existieren und welche Voraussetzungen dafür gelten. Diesbezüglich können wir dir nicht helfen, da wir die Satzung nicht kennen.
Falls eure Satzung der Mustersatzung des LFV Bayern entspricht (Klick), kannst du kein aktive Mitglied mehr sein, da du kein Feuerwehrdienstleistender mehr bist (bzw. sein wirst):
§ 3 Mitglieder
"1. Mitglieder des Vereins können sein:
a. Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),
b. ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder),
c. fördernde Mitglieder,
d. Ehrenmitglieder.
Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglie-der, wenn sie nicht aus dem Verein austreten.
Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuer-wehrdienstlei¬stende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen be-sondere Verdienste erworben haben."
Quelle: Mustersatzung LFV Bayern
Wie schon geschrieben, kann dir die Frage nur eure konkrete Satzung beantworten!
MkG Sascha
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| 23.02.2009 11:26 |
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., Burghausen |
| 23.02.2009 11:31 |
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Jörg7 R.7, Steppach |
| 23.02.2009 11:34 |
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., Burghausen | |