Hallo,
bis jetzt kamen leider keinen Antworten. Interessant ist, wenn man sich mal die FwDV 500 dazu ließt:
Das Verfahren zur Feststellung des ABC-Gefahrstoffes oder der Stoffgruppe, insbesondere die Ermittlung der Stoffeigenschaften und der zu treffenden Einsatzmaßnahmen, kann an Einsatzstellen zeitraubend und schwierig und in einigen Fällen, insbesondere bei B-Einsätzen, zeitnah nicht möglich sein. Oft stehen die notwendigen Unterlagen am Einsatzort nicht zur Verfügung. Dies macht es erforderlich, die (Feuerwehr-)Leitstellen, die auf diese Aufgaben entsprechend vorbereitet sein müssen, in die Ermittlungsaufgaben einzubeziehen und dort die benötigten Informationen abzurufen.
Welchen Anspruch habend die Einsatzkräfte? Was kann die Leitstelle leisten?
Gruß
André
Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog
Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |