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Thema | Wahlen (JHV) | 8 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 545112 | ||
Datum | 23.02.2009 19:09 MSG-Nr: [ 545112 ] | 3084 x gelesen | ||
Hallo! Letzte Gewissheit bringt nur der Blick in eure Satzung. Geschrieben von Steffen Thede Ein Vorstandsmitglied unserer aktiven Wehr hat mir das erzählt...... Wie bei allen Rechtsfragen, die mal eben so erzählt werden gilt auch hier: Wer etwas behauptet sollte auch nachweisen können, wo es geschrieben steht. Haben wir hier mehrmals wöchentlich, dass behauptet wird §absurde_Behauptung sei Gesetz weil [ ] sonst ist man nicht versichert [ ] das schreibt Gott, die UK, die Norm vor (unzutreffendes streichen) [ ] das steht im Feuerwehrgesetz [ ] das war schon immer so [ ] das haben wir noch nie gemacht [ ] das wurde an der LFS erzählt [ ] das erzählte mir der Schwipp-Schwager des Freundes, dessen Bekannter mal die Monatszeitschrift der UK gelesen und offensichtlich nicht verstanden hat Wer Behauptungen aufstellt sollte also auch kompetent Auskunft geben können, warum das so ist. Ansonsten darfst du das getrost vergessen. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | ||||
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