Geschrieben von Steffen ThedeIch habe gehört, dass wenn Neuwahlen für die Wehrführung anstehen, und es keine kandidierenden geben, der amtierende Wehrführer sein Amt eine weitere Periode durchführen MUSS.
Je nach Landesrecht und Satzung (mußt Du selbst in beiden Rechtsgrundlagen nachlesen) kann die Regelung bestehen, daß der bisherige Amtsinhaber das Amt so lange weiter ausüben muß, bis ein Nachfolger bestimmt ist.
d.h. er wird einfach nicht entpflichtet, und einfach so "zurücktreten" geht auch nicht.
Sinn dieser Regellungen ist i.d.r. Vermeidung eines Vakuums an der Führungsspitze.
Für einen stv. JGL sehe ich das Problem nun weniger, da diese Position nicht so herausgehoben ist, wie ein Wehrführer.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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