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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Urteil zur Haftung nach Umfallen einer Trage mit Patient | 3 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW | 545532 | ||
Datum | 26.02.2009 07:47 MSG-Nr: [ 545532 ] | 2117 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hi, was ist an dem Urteil interessant? Wenn ich einen Patient auf einer Trage zum RTW fahre, und mir kippt die Trage um, dann ist dass ja nicht die Schuld des Patienten? Oder liege ich da falsch? Somit liegt es im Verantwortungsbereich des RA/RS... MkG Harry Errare humanum est Das geschriebene stellt meine eigene Meinung dar. Es besteht kein Recht auf Vollständigkeit... Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten :-) | ||||
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