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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 545573 | ||
Datum | 26.02.2009 12:31 MSG-Nr: [ 545573 ] | 23473 x gelesen | ||
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Hallo Christoph Deine Frage passt eigentlich nicht in den Thread, den du benutzt hast. In der "älteren" Diskussion ging es um Personenschäden und um Schadenersatz deswegen. Was du anfragst ist ein Sachschaden, den du in der Ausübung deines Dienstes an deinem Privat-Eigentum erleidest. Grundsätzlich ist ja da erstmal deine Fahrzeugkasko zuständig. Wenn dir dann durch irgendwelche Schadensklassen-Erhöhungen Nachteile entstehen kannst du das bei deinem Arbeitgeber Feuerwehr (Bürgermeister) geltend machen. Ist sicher wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern würde dies so funktionieren. Gruß JÖrg | ||||
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