Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 545676 |
Datum | 27.02.2009 00:47 MSG-Nr: [ 545676 ] | 13210 x gelesen |
Geschrieben von Gerhard KiehneDer Dienstabend ist gut verlaufen. Meine Kameraden waren mit dem Dienstabend zufrieden.
Was haben die Kameraden gelernt? Zufrieden bin ich auch, wenn ich nach drei Weizen seelig vor dem Fernseher einschlafe. Fragen wir doch mal ernsthaft nach:
- Was waren deine Ausbildungsziele?
- Mit welcher Methodik hast du sie umgesetzt?
- Wie war der Erreichungsgrad?
- Auf welches Konzept baut diese Ausbildungseinheit auf, wie wird sie weiter vertieft?
Geschrieben von Gerhard KiehneNur sich krank melden wegen Schwanz einziehen gibts nicht.
Doch. Wer nur eine Ausbildung um der Ausbildung Willen macht kann getrost daheim bleiben (Jan S.), soll er doch vor dem Fernseher sein Bier trinken - kommt in vielen Fällen auf das gleiche raus.
Ich habe als Schüler und Student genug schlechten Unterricht / Vorlesungen gehabt, ich muss mir nicht nach einem arbeitsreichen Tag ausgepowert noch einen lieblos hingeklatschten Unterricht geben. Für guten "Unterricht" bezahle ich (mein AG) mittlerweile 500+n €/Tag. Was wären deine Kameraden bereit, für deinen Unterricht zu bezahlen? Oder waren sie vielleicht nur da, weil Donnerstag Feuerwehr ist und so schlecht kann der in -geschätzten- 2h zusammen geklaute Unterricht ja auch nicht sein...
Und wir beklagen uns, dass wir keine fähigen Leute mehr bekommen, und deshalb jeden nehmen müssen, der beim geradeaus laufen nicht gegen die Wand latscht. O tempora, o mores...
Geschrieben von Gerhard KiehneDenn merke der Eintritt in eine FFW ist freiwillig der REst ist ohne triftigen Grund Pflicht.
Zur Pflicht gehört auch eine anständige Vorbereitung. Alles andere ist eine Frechheit gegenüber Leuten, die sich die Zeit nehmen den Unterricht zu besuchen.
Gruß, Markus
Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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