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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge | ||
Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 545693 | ||
Datum | 27.02.2009 09:08 MSG-Nr: [ 545693 ] | 12802 x gelesen | ||
Das was Markus geschrieben hat entspricht aber leider der Wahrheit. Ich denke es ist nicht nur an Gerhard gerichtet. Wenn ich an einige Lehrgänge zurückdenke stellen sich bei mir die Nackenhaare auf. Die Qualität der Dozenten war teilweise mehr als schlecht. Es wird dann leider oft mit der freiwilligkeit argumentiert. Wenn ich an meinen Maschinistenlehrgang zurückdenke, muss ich feststellen das ich dort überhaupt nichts gelernt habe. Es wurden teilweise Inhalte vermittelt die auch noch falsch waren. Um den Vorzubeugen haben wir nach dem Dienst/Unterricht bei uns am Standort eine Feedbackrunde eingerichtet. Jeder FM(SB) wird gefragt, was er gut uns was er schlecht fand. Außerdem muss der Lehrende ein Lernziel definieren und es wird überprüft ob dieses erreicht worden ist. Ein Beispiel: Im Jahr 2008 hat ein Kamerad die Belehrung §35/38 durchgeführt. Dieses Jahr habe ich es gemacht. Ich war begeistert wieviel bei den FM(SB) hängengeblieben ist. So hat sich ein richtig gutes Lehrgespräch entwickelt. So was macht mir dann auch wieder Spaß und der Aufwand der Ausbildung lohnt sich auch. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | ||||
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