Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 545721 |
Datum | 27.02.2009 12:10 MSG-Nr: [ 545721 ] | 12669 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hi,
Geschrieben von Markus WeberZur Pflicht gehört auch eine anständige Vorbereitung.
Das ist die Pflicht des Ausbilders. Die anderen haben ein RECHT darauf, dass dieser sich anständig vorbereitet. Das zum Thema "man hat nur Pflichten" ;). Wer sich des Themas genauer annimmt, kommt zu einer ganz anderen Auffassung. Imo hat der "normale" FA weit mehr Rechte als Pflichten, aber nun gut - ist halt nicht so schön plakativ.
mfg
Ingo
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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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