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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 545722 | ||
Datum | 27.02.2009 12:11 MSG-Nr: [ 545722 ] | 12698 x gelesen | ||
Hoi, Geschrieben von Gerhard Kiehne Denn merke der Eintritt in eine FFW ist freiwillig der REst ist ohne triftigen Grund Pflicht. Ich hoffe, den Unfug hast Du so nicht Deinen Kameradinnen und Kameraden weitergegeben. Man kann auch mit Gewalt durch Falschaussagen demotivieren ;) mfg Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm als pdf. Anmeldung ab sofort möglich!.. bereits zur Hälfte ausgebucht. --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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