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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge | ||
Autor | C S.8, Recklinghausen / NRW | 545723 | ||
Datum | 27.02.2009 12:17 MSG-Nr: [ 545723 ] | 12819 x gelesen | ||
Moin, Moin, Geschrieben von ---Gerhard Kiehne, Bad Gandersheim--- Denn merke der Eintritt in eine FFW ist freiwillig der REst ist ohne triftigen Grund Pflicht. Bei solchen Sätzen krieg ich immer Plaque...letzlich hab ich in der Feuerwehr zwar auch Pflichten, aber in MAßen!! Niemand kann mich zwingen, etwas zu machen, was ich nicht will... Solche Pauschalaussagen sind der reinste Irrsinn. Gruss FWNetz - Das Onlineportal für Feuerwehrleute! www.FWNetz.de | ||||
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