Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 545728 |
Datum | 27.02.2009 12:32 MSG-Nr: [ 545728 ] | 12811 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehr
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Bürgerliches Gesetzbuch
Geschrieben von Ingo Horn- kurze Einleitung (5min)
- Brainstorming "Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Feuerwehr" -> Teilnehmer schreiben kleine Zettel und heften sie an die Pinwand (10min)
- Einsortierung der Ergebnisse in Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bundesrecht - Landesrecht durch einen der beiden Ausbilder (ca 15min)
- Verteilung einiger Gesetzestexte (in unserem Fall HBKG, UVV FW, SGB VII, Satzung auf Stadtebene, Auszüge BGB, Auszüge GG), Bildung von Kleingruppen und Verteilen von Fragestellungen, die von den Kleingruppen mit Hilfe der Gesetzestexte bearbeitet werden (ca 20min)
PAUSE
- Vorstellung der Ergebnisse mit Diskussion (ca 30 - 40min)
- Schlussresume
Auf diese Art (plus einleitendes Rollenspiel) und als Fragestellungen der Gruppen eben Fallbeispiele die sie bearbeiten müssen läuft bei mir Rechtsgrundlagen im TrM1/ SprFu sowie TrFü.
Ich stelle mich da doch nicht vorne mit .ppt hin und erzählen denen x Stunden was. Da kann ich das auch gleich lassen, denn nur zuhören und zuschauen, da bleibt nichts hängen...
Ich brauche auch für Rechtsgrundlagen kein .ppt.
Wie ich im gesamten Lehrgagnskomplex TrM1/ SprFu und TrFü komplett ohne diese "Segnung" auskomme. Pix und Clips kann ich über Notebook und Beamer auch anders zeigen.
Dafür ist mein Verbrauch an Metaplankarten und Flipchartblöcken sowie Kreide und Stiften legendär ;-)
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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