Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 545729 |
Datum | 27.02.2009 12:36 MSG-Nr: [ 545729 ] | 12725 x gelesen |
1. Polizeipräsidium (NRW)
2. Polizeiposten (Saarland)
1. Polizeipräsidium (NRW)
2. Polizeiposten (Saarland)
Wer sagt dann, dass sich Gerhard nicht vorbereitet hat? Er sagte, er habe wenig Zeit gehabt. Man kann das auch so interpretieren, dass er sich zwar auf das Thema gut genug vorbereitet hat, aber die Zeit nicht reichte, eine PP selbst zu erstellen.
Er möchte seinen "Schülern" halt etwas mehr bieten, als rein sprachliche Information. Wer damit betraut wird, kurzfristig Unterricht über die Rechtsgrundlagen zu halten, wird wohl doch einiges an Hintergrundwissen haben.
Ich denke, Gerhard wird auch zu denne gehören, die eine PP zeigen können, in der die wichtigsten Punkte schön säuberlich aufgelistet sind und diese dann umfassend zu erläutern bzw zu kommentieren.
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