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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 545734 | ||
Datum | 27.02.2009 12:47 MSG-Nr: [ 545734 ] | 43899 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Walbrecht hm, ich wußte es z.B. nicht, das die Hilfsfrist in Stuttgart 15 min. beträgt. Naja, man(n) lernt halt immer dazu. Nach §3 Abs.2 RettDG Ba-Wü ist die Hilfsfrist in Ba-Wü auch 10 minuten. Nur in Ausnahmen 15 Minuten. Sprich wenn man heute schon die eigentliche! Hilfsfrist einhalten würde wäre das schon ein Sprung. Und wenn man in Stuttgart (aber auch in anderen Gegenden) die 10 Minuten ansetzen würde, dann gute Nacht Erreichungsgrad... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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