Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 545755 |
Datum | 27.02.2009 15:09 MSG-Nr: [ 545755 ] | 12704 x gelesen |
Hallo Christian,
Geschrieben von Christian NillWer nunmal keine Möglichkeit hat eben aus persönlichen Fähigkeiten, Zeitmangel etc. heraus einen druckreifen Unterricht zu gestalten, der muss tun was er kann.
Oder sollte so ehrlich sein und es lassen. Es gibt nichts frustriererendes für die Mannschaft als ein langweiliger, dahingehexter und event. noch fehlerhafter Unterricht. Ich muss Markus da schon recht geben. Und gerade Rechtsgrundlagen sind in Form einer .ppt extrem langweilig. Da bleibt nix aber auch garnix bei den Leuten hängen außer der Erkenntniss das Rechtsgrundlagen Tinneff sind. Und wenn ich kurz vor Knapp mit einem Unterricht betraut werde und mir die Vorbereitungszeit nicht reicht, dann muss man auch mal NEIN sagen können. Sonst ändert sich nämlich nichts und die Ausbildung wird nicht langfristig geplant.
Ich habe beruflich viel mit Ausbildung und Unterricht zu tun und du kannst es mir glauben, man kann keinen Unterricht halten, den jemand anders ausgearbeitet hat. Insofern ist Markus´Antwort sehr passend zum Thema.
Grüße aus Nordhessen Ralf
PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!
"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)
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