Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 545760 |
Datum | 27.02.2009 15:21 MSG-Nr: [ 545760 ] | 12683 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Christian Nillwenn ihr das generell so seht, dürfte in solchen Wehren kein Unterricht mehr gehalten werden...
Richtig. Nur ist das in den Köpfen vieler Entscheider noch nicht angekommen. Du weißt, was man nachweisen muss, um in Deutschland einen Lehrling auszubilden? Wenns um das brandpatschen geht ists scheinbar vielerorts wurscht wer was wielange womit ausbildet.
Das beginnt damit, dass viele Wehren zusperren könnten, wenn die Ausbildungsstunden nach FwDV so umgesetzt würden, wie es das THW tut (Dort 100h/a (!), wer die nicht bringt fliegt). Das geht weiter mit dem Ausbildungskonzept, der Auswahl und Ausbildung der Dozenten und hört bei der Supervision noch lange nicht auf...
Gruß, Markus
Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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