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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Ausbildner; war Rechtsgrundlagen | 28 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 545777 | ||
Datum | 27.02.2009 16:02 MSG-Nr: [ 545777 ] | 10079 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan Ole Unger An den Landesfeuerwehrschulen wird ein Lehrgang gem. Feuerwehrdienstvorschirft 2 "Ausbilder in der Feuerwehr" angeboten. Genau, in Bayern läuft das so (bzw. ist so gedacht) dass zuerst der "Ausbilder in der Fw" (1 Woche) absolviert wird und anschließend die Fachmodule (Atemschutz, Maschinist, TM/TF etc.) mit IIRC 3 Tagen absolviert werden. Zu den Fachmodulen gibt es dann auch noch Auffrischungslehrgänge, wo dann auch nochmal mehr auf aktuelle fachliche Dinge eingegangen werden soll (in den Ausbilder-Lehrgängen ging es v.a. darum wie man das Wissen vermittelt, dass dieses Wissen vorhanden ist wurde vorausgesetzt). mkG Adrian Ridder atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm, Anmeldung ab sofort möglich | ||||
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