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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 545780 | ||
Datum | 27.02.2009 16:09 MSG-Nr: [ 545780 ] | 12521 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Nill Die 40 Stunden sind nunmal das, was im Augenblick vorgeschrieben ist. Dass das zuwenig ist, liegt wohl auf der Hand bei den aktuellen Aufgaben für die Feuerwehr. es handelt sich dabei auch noch um Unterrichtsstunden, d.h. ganze 45 min! Effektiv müssen somit ja sogar nur 30 Stunden / Jahr geleistet werden... Und wer das nicht schaffen will, der hat es wirklich verpennt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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