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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Ausbildner; war Rechtsgrundlagen | 28 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 545783 | ||
Datum | 27.02.2009 16:40 MSG-Nr: [ 545783 ] | 9944 x gelesen | ||
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Hallo David ; Hallo Forum Also vielleicht muss man da ein wenig unterscheiden zwischen den "Ausbildern auf Kreisebene" die also richtige Lehrgänge abhalten und auch organisieren etc, und Denen, die innerhalb der Wehr oder ggf. innerhalb der Gesamtwehr also übteilunsgübergreifend Ausbildung und Unterricht betreiben. Wir handhaben das in der Regel so das die Ausbildung innerhalb der Wehr die Führungskräfte ( GF; ZF; Abt-Ltr. ) machen die sich dann gemäs eines am Anfang des Jahres erstellten Dienstplanes auf "Ihr" Thema vorbereiten können bzw müssen. Die Ausbilder auf Kreisebene dürfen in der Regel erst als solche tätig werden wenn Sie den entsprechenden Lehrgang an der LFS in Bruchsal ( BW) besucht haben. Die LFS bietet hier verschiedene Lehrgänge an die in erster Linie Methodische und Didaktische Fähigkeiten mit ein wenig Fachkunde vermitteln für die Bereiche Grundausbildung+ Truppführer, Atemschutz; Maschinist;Sprechfunker und meisnes Wissens auch Jugendfeuerehr bzw Jugendarbeit. In der grundsätzlichen Führungsausbildung Gruppenführer und Zugführer wird das Thema Ausbildung alerdings wirklich nur sehr gering behandelt. Viele Grüße über den Rhein Rolf MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | ||||
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