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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 545787 | ||
Datum | 27.02.2009 17:22 MSG-Nr: [ 545787 ] | 42963 x gelesen | ||
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Hallo Geschrieben von Andreas Leutwein Durch Eintreffen eines First Responder / H.v.O: oder ähnliches wird die Hilfsfrist nicht erfüllt. das hört sich ziemlich "rechtlich" an soweit so gut. Aber unter der Vorraussetzung das diese First Responder vernüftig ! ausgebildet und ausgestattet sind ist doch das wichtigste Ziel erreicht : der Mensch der Hilfe braucht bekommt welche. Sicherlich spielen da viele rechtliche Aspekte mit hinein. Ich weis das über das Thema First Responder auch schon sehr viel diskutiert wurde was ich jedoch nicht alles verfolgt habe, das ist auch gar nicht so mein Grundgedanke gewesen, viel wichtiger wäre mir wirklich die Frage was ist rein rechtlich mit der Hilfsfrist für den zweiten, dritten .... Notfall schlimmstenfalls sogar im selben Wachbezirk. Un wenn dann womoglich die Feuerwehr noch einen RTW zur Eigensicherung braucht oh je totaler Zusammenbruch :-( Viele Grüße MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | ||||
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