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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 545789 | ||
Datum | 27.02.2009 17:23 MSG-Nr: [ 545789 ] | 43084 x gelesen | ||
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Geschrieben von Urs Weber Man kann lange auf Eintreffzeiten in Hamburg rumreiten - aber das ist ein Stadtstaat, solche Eintreffzeiten kann ich aufgrund der Topographie unmöglich beispielsweise in Teilen des Hochschwarzwaldes einhalten Da hast du vollkommen Recht, ABER (und auch das wurde hier schon mehrfach geschrieben): Auch in Hamburg gibt es Stadtteile (in den Vier- und Marschlanden sowie in den sog. Walddörfern), in denen die RTW-Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann. Deshalb wird dort die örtlich zuständige FF als First Responder mitalarmiert. Dies wäre sicher z.T. auch in den ländlichen Bereichen anderer Bundesländer möglich, wenn nicht durch die FF, dann vielleicht durch "Helfer vor Ort"-Systeme der HiOrgs o.ä. Oder warum sollte das, was in den ländlichen Stadtteilen Hamburgs funktioniert, nicht auch in BW oder NDS in der Fläche möglich sein? Gruß Jago | ||||
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