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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 545832 | ||
Datum | 27.02.2009 21:58 MSG-Nr: [ 545832 ] | 42796 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Ingo zum Felde Die 320 Std die ein RH in 15 Ländern an Ausbildung hat sind sicherlich nicht notwendig. Für NRW gebe ich dir recht. Dort werden die SanH ja als RH bezeichnet. Also, wenn man den RH nicht als Mindestqualifikation ansetzt, hielte ich dennoch ein ausführliches RTW-Praktikum für sinnvoll, um die Unsicherheit im Umgang mit Patienten zu verlieren. Auch wenn es eine Binsenweisheit ist: Es ist ein riesiger Unterschied, ob ein Kursteilnehmer geschminkt ist oder ob man echtes Blut vor sich hat - das sieht nämlich in der Regel viel erschreckender aus und erfordert Gewöhnung... Gruß Jago | ||||
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