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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge | ||
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 545856 | ||
Datum | 28.02.2009 10:07 MSG-Nr: [ 545856 ] | 12417 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Geht aber aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens und den Themen einfach nicht. Wie, der Zeitrahmen in den Ausbildungsvorschriften sind maximal Werte? ;-) Was spricht da gegen dieses Thema mal sinnvoll auszudehnen? OK Ihr kommt dann auf lange Sicht über eure 40 Stunden, aber schaden kann es nicht und wenn die Ausbildung gut ist wird auch keiner meckern. Und wenn doch, sollte man sich überlegen ob diese Person den Sinn der Ausbildung verstanden hat... Gruß Sven | ||||
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