Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 545871 |
Datum | 28.02.2009 11:55 MSG-Nr: [ 545871 ] | 42618 x gelesen |
Infos: | 05.05.23 Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes 01.12.16 MM: Rettungsdienst 21.09.16 IM BaWü: Rettungsdienst in Baden-Württemberg weiter ausgebaut 09.07.13 IM BaWü: Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten 06.05.09 BaWü: Rettungsdienste oft nicht schnell genug
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Hilfsorganisation
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Christian FischerDie RTW sind dann entweder RettAss die sonst HA sind und ehrenamtlich in der Bereitschaft sind (da freut sich die HiOrg, denn da spart sie die Kosten um den selben RettAss als Hintergrundienst zu bezahlen...) oder "Anerkenntlinge" aus Überleitungsfällen bei der Einfürung des RettAssG.
In einigen Ländern können außerplanmäßige RTW auch mit RS ohne RA besetzte werden (Hessen , Niedersachsen). Wir haben im EA auch div. RA die das früher (z.B. zwischen Schule und Studium) gemacht haben und jetzt nicht HA fahren.
Geschrieben von Christian FischerRettD und Fw in eine Hand zu geben eben um solche Synergien zu ermöglichen.
Solange man dann nicht die anderen Synergien kaputt macht kann das sinnvoll sein.
Die Einbindung von EA als RS und 3. auf dem RTW, die Einheit von Notfallrettung und Krankentransport sollten dabei nicht unter die Räder kommen.
Gruß
Ingo
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