Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 545875 |
Datum | 28.02.2009 12:07 MSG-Nr: [ 545875 ] | 12562 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Katja Midunsky"Ich würde es in der Feuerwehrschule bei uns in der FF-Grundausbildung gerne machen. Geht aber aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens und den Themen einfach nicht."
Ich weiß ja nicht ob Ihr da oben so wahnsinnig viel mehr an Themen in den Rechtsgrundlagen habt, als wir.
Aber mit haben meine vorgesehenen 4 UE im TrM1 bisher immer gut ausgereicht, um das Thema Rechtsgrundlagen über Fallbeispiele, Rollenspiele,... zu vermitteln.
Ich wüßte gar nicht, was ich 4 UE mit .ppt zu dem Thema machen soll ;-)
Was für ein Zeitraum ist bei euch angesetzt? Ich hatte im Herbst 2006 das Modul 3 (Rechtsgrundlagen/UVV) bei Katja am FUSZ/Feuerwehrschule (Führungs- und Schulungszentrum) hier in Köln. Damals sowie heute sind etwas über 3 Stunden (4 UE) für die Thematik "Rechtsgrundlagen/UVV" (Modul 3 des Jahresausbildungsplan 2009 (Feuerwehr Köln), siehe Seite 12 von 51) angesetzt.
Es waren viele Informationen auf einmal (UVV, FSHG, §35) aber diese Unterlagen gab es anschließend nochmal für die persönliche Akte zum Nachlesen. Sowas hilft mir persönlich wenn ich viele Thematiken auf einmal habe und diese nicht direkt beim Modul selber verstanden habe.
MkG,
FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)
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