Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gleichzeitig bei der FFW und den Maltesern aktiv? | 43 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 545914 |
Datum | 28.02.2009 15:36 MSG-Nr: [ 545914 ] | 9662 x gelesen |
Hilfsorganisation
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Zum Thema "Sanitätswachdienst" möchte ich folgendes zu bedenken geben: Der Veranstalter und die HiOrg, die diesen SanDienst stellt, schließen einen Vertrag ab. In diesem Vertrag wird unter anderem auch festgeschrieben, in welchem Umfang an Personal und Material der Dienst zu besetzen ist. Somit besteht also ein Rechtsanspruch auf die Erfüllung dieses Vertrages.
Will nun ein Helfer, der für den SanDienst fest eingeplant ist, aufgrund der Alarmierung diesen Dienst verlassen, könnte es passieren, dass die Hilfsorganisation vertragsbrüchig wird, da der vereinbarte Dienst nicht mehr im vollem Umfang geleistet werden kann. Eventuell müsste dann sogar die Veranstaltung beendet werden (wenn es sich um einen nach dem Maurer-Schema geplanten Dienst handelt und die geforderte Anzahl an Helfern nicht mehr erreicht wird) - und das dürfte für den betreffenden OV sowie für den Rest der Gliederung der GAU sein...
Meistens ist eben keine Personalreserve eingerechnet, um solche Fälle abzufangen - somit kann ich den Einsatzleiter des SanDienstes voll und ganz verstehen.
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| 17.02.2009 15:30 |
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., Rosenheim | |