Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 545920 |
Datum | 28.02.2009 16:40 MSG-Nr: [ 545920 ] | 42512 x gelesen |
Infos: | 05.05.23 Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes 01.12.16 MM: Rettungsdienst 21.09.16 IM BaWü: Rettungsdienst in Baden-Württemberg weiter ausgebaut 09.07.13 IM BaWü: Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten 06.05.09 BaWü: Rettungsdienste oft nicht schnell genug
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Berufsfeuerwehr
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Feuerwehr
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Rettungsdienst
1. Erste Hilfe
2. Ersthelfer
Rettungsdienst
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Geschrieben von Daniel Hermannaber in den meisten Bundesländern gehört eine rettungsdienstliche Ausbildung zum Berufsbild Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie eine entsprechende Tätigkeit im Einsatzdienst einfach dazu.
Das hatte ich ja auch nicht in Frage gestellt.
Nur gibt es BF eben nur in größeren Städten. Und selbst dort wird man nicht auf die Einbindung des KTP und der EA der Hiorg in das Hilfeleistungssystem verzichten können.
Daher sollten:
* KTW und hauptamtlich Besetzte FW den RD ergänzen können. Dies setzt regelmäßige Teilnahme am RD voraus.
* Ehrenamtliche RS/RA die Möglichkeit haben am regulären RD Teilzunehmen.
* Ehrenamtliche SanH die Möglichkeit haben als 3. im RD mitzufahren. Hierdurch ehalten sie Einsatzpraxis für organisierte EH, SanD und MANV.
* Ist ein aufwachsen des RD durch KTW und Löschzug RTW nicht möglich, sollte es EA besetzte RTW/KTW als Hintergrund geben.
Gruß
Ingo
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