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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 545929 | ||
Datum | 28.02.2009 17:25 MSG-Nr: [ 545929 ] | 12358 x gelesen | ||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Kiehne Wollte damit ja auch nur ausdrücken das ich mich nicht krank melde weil ich den dienst fü den ich im dienstplan stehe, also auch zugesagt habe nun doch noicht machen möchte. ok soll,te den dienst erst in 14 tagen machen ist aber was dazwischen gekommen somit wurde der dienstabend getauscht. Sorry, aber wenn ich mit meiner Vorbereitung nicht so weit bin sage ich: "Ich kann den Unterricht noch nicht halten"! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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