Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Rechtsgrundlagen | 59 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 545933 |
Datum | 28.02.2009 17:39 MSG-Nr: [ 545933 ] | 12590 x gelesen |
Hallo Gerhard,
Geschrieben von Gerhard Kiehne danke euch allen ob nun mit hilfreichen oder weniger hilfreichen antworten. Der Dienstabend ist gut verlaufen
Wie schön für dich. Die Frage ist aber was haben Deine Kameraden aus dem Unterricht mitgenommen, und was wissen sie in 4, 8, oder 12 Wochen noch davon?
Geschrieben von Gerhard Kiehne Nur sich krank melden wegen Schwanz einziehen gibts nicht.
Ich finde es trotzdem schlecht wenn ich 2 Tage vor dem Dienst erfahre das ich ihn halten muss. Und ja ich habe auch schon eine halbe Woche vor dem Dienst erfahren, das ich eine Führungskräfte Weiterbildung halten sollte! Da ich als Kreisausbilder GA/TF immer etwas in Petto hatte, war es an sich kein Problem. Trotzdem halte ich es für eine Frechheit so etwas einem "Ausbilder" zuzumuten. Und übermäßig zufrieden war ich mit der Ausbildung auch nicht.
Geschrieben von Gerhard Kiehne
Denn merke der Eintritt in eine FFW ist freiwillig der REst ist ohne triftigen Grund Pflicht.
Sicher?
Wenn ich einen Unterricht halte, sollte ich davon Überzeugt sein, dass das Vorgegebene, oder von mir gesetzte, Ausbildungsziel auch erreicht wird. Sonst lasse ich es besser ganz bleiben.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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