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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 545984 | ||
Datum | 01.03.2009 00:55 MSG-Nr: [ 545984 ] | 42456 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Stefan Heck Außerhalb der südlichen Länder und Hessen sind so ziemlich alle BFs in den Retrtungsdienst eingebunden, doret ist dann auch RA Standard. Frankfurt: Eingebunden im RD mit RTWs und NEFs (RS während der Grundausbildung, RA-Ausbildung während der Dienstzeit) Darmstadt: Eingebunden im RD als FR mit HLFs, HTLFs, bei Bedarf Notarztzubringer mit Führungsfahrzeug (RS während der Grundausbildung, Kollegen mit vorheriger RA-Ausbildung im Dienst, prakt. Fortbildung auf RTWs der HiOrgs, interne theoretische Fortbildung) Offenbach: Eingebunden im RD mit RTW (RS während der Grundausbildung, RA-Ausbildung während der Dienstzeit) Wiesbaden: Eingebunden im RD als FR mit KLAF und VRW (RS während der Grundausbildung, Kollegen mit vorheriger RA-Ausbildung im Dienst, prakt. Fortbildungen auf RTWs der HiOrgs, interne theoretische Fortbildung) Giessen: keine Einbindung in den RD (RS während der Grundausbildung, Prozedere der Fortbildungen nicht bekannt) Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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