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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gleichzeitig in JF und in FF | 19 Beiträge | ||
Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546097 | ||
Datum | 01.03.2009 22:00 MSG-Nr: [ 546097 ] | 5015 x gelesen | ||
Nein, einen zwang diese Satzung so zu übernehmen gibt es nicht, aber es gibt den Zwang bis März 2010 eine Satzungsänderung auf Bezug zur Mustersatzung abzuschließen. Wenn man mit der Mustersatzung nicht einverstanden ist, dann kann man sie ändern, aber es muss dann vom Innministerium des Landes SH abgesgnet werden. | ||||
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