Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gleichzeitig bei der FFW und den Maltesern aktiv? | 43 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Delbrück / NRW | 546355 |
Datum | 03.03.2009 02:11 MSG-Nr: [ 546355 ] | 9685 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Verkehrsunfall
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Hilfsorganisation
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von ---Christof Strobl--- Was würde passieren wenn einer dagegen klagt? Der Vertrag mit dem Veranstalter (um den es ja in einem anderen Beitrag ging) ist das eine, aber der Disponent müsste IMHO das nächstgelegene Fahrzeug zumindest zur Erstversorgung schicken, auch wenn die Veranstaltung dafür unterbrochen werden müsste (z.B. im Motorsport). Da du hier gerade den Motorsport anführst, will ich Dir mal kurz erläutern, wie das in solch einem Falle dann abläuft:
>SanWD meldet sich mit 1 NA + 1 RTW bei der Leitstelle für den Dienst bei einem - sagen wir Kart- Turnier - an. RTW und NA sind hier lediglich für die Betreuung der Teilnehmer laut FIA- Reglement bestellt. Ein SanWD für die Zuschauer existiert nicht.
>Während die Veranstaltung in vollem Gange ist, läuft während eines Laufes ein Notruf in der Lst. auf, 300m vom Veranstaltungsgelände entfernt habe sich ein VU unklarer Lage ereignet.
>Disponent erinnert sich an RTW + NA beim Kart- Rennen und stellt Anfrage an diesen, ob er denn "ob der Nähe, mal eben erkunden und evtl. Erstversorgen könnte".
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der RTW mitsamt NA folgt der Aufforderung der Leitstelle und verlässt umgehend während eines Laufes das Veranstaltungsgelände, ohne den Verantwortlichen Leiter der Streckensicherung zu informieren. Nur Sekunden nachdem der RTW weg ist, ereignet sich auf der Strecke ein Einschlag in die Reifenstapel, bei dem der Fahrer sich in der Folge nicht selbst befreien kann. - Und was nun???
(zur Erklärung: im Kartsport darf ein Fahrer, der sich nicht selbst befreien kann, nur unter Aufsicht eines Arztes durch die Hilfskräfte befreit werden. Ausnahme: das Leben des Fahrers ist akut - z.B. durch Feuer - gefährdet.)
Möglichkeit Nr. 2 (wie es seinen geregelten Gang geht): Die Besatzung des RTW informiert den Verantwortlichen Leiter der Streckensicherung über die Anfrage. Der LS informiert den Rennleiter.
Dieser hat nun drei Entscheidungsmöglichkeiten:
(a)Er bricht den Lauf, bei dem es evtl. auch um Punkte zur Meisterschaft geht ab, damit der RTW - der samt NA für diese Veranstaltung von der HiOrg angemietet ist - der Leitstelle diese "kleine Gefälligkeit" tun kann. Diese Lösung ist eher unwahrscheinlich.
(b)Der Rennleiter erteilt dem RTW die Freigabe, nach Ende des Laufes in ca. 10 Min. (Ein Lauf im Kartsport dauert i.d.R. zwischen 15 und 20 Minuten - je nach Serie) den Auftrag der Leitstelle anzunehmen. Die weiteren Läufe werden soweit verschoben, bis der SanWD wieder einsatzbereit an der Strecke steht. Diese Lösung halte ich persönlich ebenso für unwahrscheinlich.
(c)Der Rennleiter bedauert, der Leitstelle den RTW nicht zur Verfügung stellen zu können und alles geht seinen geplanten Gang. m. E. die wahrscheinlichste Lösung.
So ist das nunmal im Motorsport: Alle Räder stehen still - wenn kein qualifizierter Sanitäts- oder Rettungsdienst an der Strecke steht.
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| 17.02.2009 15:30 |
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., Rosenheim | |