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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 546554 | ||
Datum | 04.03.2009 11:27 MSG-Nr: [ 546554 ] | 22042 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das hat der Gesetzgeber nach bisherige Diskussion zwar anders gemeint, aber leider tatsächlich im Text der VO bzw. der Ausnahmen so geschrieben...., vgl. hier im Gesetz Anhang 3 das muss aber doch nicht heißen, dass die zuständigen Stellen auch wirklich darauf bestehen (bei Einsatzfahrzeugen), oder? Könnte man das nicht mit den entsprechenden Stellen abklären, oder müssen diese wegen des "falsch" geschriebenen Gesetzestext darauf bestehen? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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