Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 546559 |
Datum | 04.03.2009 11:35 MSG-Nr: [ 546559 ] | 21948 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Katastrophenschutz
Moin,
ich verstehe den von dir zitierten Satz so, dass die Fahrzeuge von dieser VO ausgenommen sind, wenn für sie gemäß § 35 StVO Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. Und darin sind eben die Fahrzeuge der Feuerwehr und des KatS genannt. Würde also heißen, dass man für die Fahrzeuge keine Plaketten braucht - denn dass die Sonderrechte grundsätzlich in Anspruch genommen werden können heißt ja nicht, dass man das für die jeweilige Fahrt auch tatsächlich tut.
Evtl. würde es aber Sinn machen mal die Kommunen die entsprechende Zonen eingerichtet haben entsprechend mal zu befragen. Auf die Plakette käme es mir nicht wirklich an, die paar Euro kann man auch mal anlegen. Wichtig wäre ja die Farbe der Plakette - und das wäre evtl. ein Problem bei vielen Fahrzeugen, die dann aus bestimmten Bereichen komplett ausgesperrt wären.
Gruß, otti
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