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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 546566 | ||
Datum | 04.03.2009 11:47 MSG-Nr: [ 546566 ] | 21745 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Da sind wir einer Meinung. Musste ich erst gestern wieder erleben, dass manche Feuerwehrautos im Auge des Benutzers scheinbar an der Stadtgrenze automatisch den Dienst verweigern, und man deshalb geistig auch auf diese Grenze beschränkt ist. Wird mal wieder Zeit für ein anständiges Hochwasser... Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist grundsätzlich und eindeutig zu regeln. Nach meinem Rechtsverständnis ist es das. Der Gesetzgeber macht es hier nicht mal an §38 StVO fest, sondern am 35er. Damit dürfte alles erschlagen sein, was der Feuerwehr gehört. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | ||||
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