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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546600 | ||
Datum | 04.03.2009 14:30 MSG-Nr: [ 546600 ] | 21888 x gelesen | ||
Geschrieben von Max Gruening die prinzipiell Paragraph 35 in Anspruch nehmen koennen ausgenommen sind aber eben nicht jeder PKW der auf die Feuerwehr angemeldet ist und z.B. nur fuer den Posttransport zwischen den Wachen dient. auch diese Fahrzeuge können problemlos § 35 bei gegebener Veranlassung in Anspruch nehmen... Andere Fahrzeuge bzw. Gruppen sind übrigens sehr wohl GRUNDSÄTZLICH ausgenommen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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